Diese Woche möchten wir Ihnen einen Text von Prof. Lech Nijakowski empfehlen, in welchem er sich mit den Vorschlägen des Kreisauer Kreises zur Bestrafung der Kriegsverbrecher auseinander setzt. Ausgehend von einem Rechtsstaat, der selbständig die Vergangenheit aufarbeiten muß - wie die Gruppe ihn postuliert - , präsentiert der Autor den breiten Kontext der Geschichte des 20. Jahrhunderts, in den man die Veränderungen in der Wahrnehmung von Kriegsverbrechen und Völkermord einordnen muss.

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„Der zentrale Punkt für den Kreisauer Kreis […] war die Idee des Rechtsstaates. Seine Mitglieder forderten keine Rache, sondern den Triumph des Rechts, die vollständige Gewissensfreiheit, die Würde des Individuums, den Schutz des Familienlebens und die organische Entwicklung der Gemeinschaft”, wie es Hans-Adolf Jacobsen betont hat.

Es war die Stimme aus dem Innern des Nazisystems, das die barbarbarischen Taten als moralisch darstellte. Die Aussage, die Mitglieder des Kreisauer Kreises seien sanft mit den eigenen Landsleuten umgegangen, ist aber nur dann möglich, wenn wir Gefangene der nationalsozialistischen Logik bleiben, mit den für sie unentbehrlichen Kategorien der Kollektivschuld und -strafe. Die Kreisauer forderten eine Verurteilung vor internationalen Gerichtshöfen unter Teilnahme von Juristen derselben Staatsangehörigkeit wie die Verbrecher. Heutzutage ist dies international gängige Norm und Praxis.

L. Nijakowski_DAS VERBRECHEN, DIE STRAFE UND DER KREISAUER KREIS.pdf

Dr. habil. Lech M. Nijakowski, Soziologe. Wiss. Mitarbeiter am Institut für Soziologie der Universität Warschau. Berater des Ausschusses für Nationale und Ethnische Minderheiten beim Sejm RP.

* Der Text wurde veröffentlicht in: Das (un)sichtbare Erbe. Gedanken über den Kreisauer Kreis, Tomasz Skonieczny (Hg.), Wrocław 2017.

 

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