Der Nichtöffentliche Kindergarten „Zielona Kraina” (Grünes Land) befindet sich auf dem Gelände der Stiftung „Kreisau” und wird von ihr seit 2012 betrieben. Der Kindergarten wurde im Rahmen der Umsetzung eines von der EU aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Projekts gegründet.
Das übergeordnete Ziel des Kindergartens ist das Kindeswohl.
Das Gelände, auf dem der Kindergarten untergebracht ist, ist umzäunt und videoüberwacht. Kinder können hier lange Spaziergänge machen und auf dem Hof im Grünen einer denkmalgeschützten Schloss- und Parkanlage sowie auf zwei Spielplätzen spielen. Gemäß einem der Grundgedanken der Montessori-Methode gibt es im Kindergarten eine – altersdifferenzierte – Gruppe, was dem Austausch von Fertigkeiten und Fähigkeiten förderlich ist. Kinder lernen hier folgende Regel zu befolgen: Verletzte nicht, zerstöre nicht, störe nicht. Kinder im unterschiedlichen Alter helfen sich gegenseitig und erleben dies als etwas Natürliches. Mehrmals im Schuljahr nehmen unsere Kindergartenkinder von „Zielona Kraina” an Kulturveranstaltungen, die von der Stiftung „Kreisau” durchgeführt werden, teil, z. B. an Kammermusikkonzerten, Vorstellungen, Ausstellungen oder Filmvorführungen. Damit Kinder zufrieden sind und ihre Eltern sicher sein können, dass sie die richtige Wahl getroffen haben, zählt unsere Kindergartengruppe höchstens fünfzehn Kinder. Für die Betreuung der Kleinen sind drei Frauen zuständig: zwei Lehrerinnen der vorschulischen Erziehung sowie eine Assistentin, die die Lehrerinnen bei ihrer Arbeit unterstützt.
Der Kindergarten bietet Betreuung für:
- Kinder im Alter von 2,5 bis 5 Jahren,
- von 06.30 bis 16.30 Uhr,
- das ganze Schuljahr über, werktags, von Montag bis Freitag,
Das Schuljahr im Kindergarten beginnt am 01. September und endet am 31. August.
Während ihres Kindergartenaufenthaltes haben die Kinder die Möglichkeit, Fremdsprachen zu lernen (Englisch – die Veranstaltungen werden dabei von einem Muttersprachler geleitet) sowie an Rhythmik- und Logopädie-Unterricht teilzunehmen.
Die Ganztagsverpflegung besteht aus fünf Mahlzeiten: aus dem ersten und zweiten Frühstück sowie dem Mittagessen (mit zwei Gängen) und einer Zwischenmahlzeit am Nachmittag.
Die pädagogische Aufsicht über den Kindergarten wird vom Leiter der Niederschlesischen Schulaufsichtsbehörde ausgeübt.