Bei der Stiftung Kreisau kann man Praktika das ganze Jahr über absolvieren. An Bewerber werden weder Alters- noch Bildungsanforderungen gestellt. Bevorzugt werden allerdings Personen mit guten Deutschkenntnissen. Von Vorteil sind auch Kenntnisse anderer Fremdsprachen.
Praktika können in folgenden Abteilungen der Stiftung durchgeführt werden:
- Internationale Jugendbegegnungsstätte
- Gedenkstätte
- Europäische Akademie
- Fundrising
- Öffentlichkeitsarbeit
Das Praktikumsprogramm wird individuell – in Übereinstimmung mit den Berufspräferenzen und den Interessen des Bewerbers – erarbeitet. Um die Besonderheit der einzelnen Bereiche, in denen man ein Praktikum absolvieren kann, kennenzulernen, schlagen wir vor, sich mit deren Charakteristik sowie mit den von ihnen umgesetzten Vorhaben vertraut zu machen.
Neben Praktika ist auch eine Zusammenarbeit bei einzelnen, konkreten Projekten denkbar. Hierzu sind insbesondere Personen eingeladen, die eigene Ideen für Aktivitäten in Kreisau haben.
Wenn Sie daran interessiert sind, ein Praktikum in der Stiftung zu machen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und fügen ihm Ihren Lebenslauf bei.
*Verantwortlich für die Daten, die zwecks Durchführung von Praktika verarbeitet werden, ist die Stiftung Kreisau für Europäische Verständigung, Krzyżowa 7, 58-112 Grodziszcze. Die Daten werden zur Durchführung von Praktika auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Pkt. b, f der DSGVO verarbeitet. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind Mitarbeiter der Stiftung Kreisau. Ihre gesammelten Daten werden bis zur Abrechnung der Praktika aufbewahrt. Bei Personen, die sich nicht dazu qualifiziert haben, ein Praktikum zu absolvieren, werden die Daten umgehend entfernt, sobald eine solche Entscheidung getroffen wird.
Sie haben das Recht, auf Ihre Daten zuzugreifen, sie zu korrigieren, zu löschen und zu übertragen, deren Verarbeitung einzuschränken sowie Widerspruch gegen deren Verarbeitung einzulegen.
Wenn Sie zum dem Schluss kommen, dass durch die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO verletzt werden, haben Sie das Recht, eine Klage beim Vorsitzenden der Datenschutzbehörde einzureichen.
Die Angabe von Daten erfolgt freiwillig, sie ist aber notwendig, um Ihre Anfrage zu beantworten.